AGB
AGB Trailer2rent
Stand: 02.04.2024
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ANWENDUNGSBERECIH DER AGB
Trailer2rent Dominik Golebiewski, Fürther Str 38, 90429 Nürnberg, Tel: +49 (0) 176 146 77 139, info@trailer-2-rent.de, www.trailer-2-rent.de, vermietet Anhänger auf Basis von Einzelmietverträgen innerhalb eines definierten Geschäftsbereichs.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmietung von Anhängern (Einzelmietvertrag).
.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder per Email zugestimmt hat. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
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VERTRAGSSCHLUSS
Mit der der Erstellung einer Reservierungsanfrage auf dieser Seite und der Partnerseite supersaas.de , werden die im Reservierungsformular abgefragten Informationen zur Übergabe, Rückgabe und Zahlung als Grundlage für den Mietvertrag festgelegt. Dieser kommt mit der Bestätigungsmail des Vermieters (nicht gleich der Bestätigungsmail der Reservierungsanfrage) zustande. Grundlage sind zudem die nachfolgenden Mietbedingungen.
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MIETBEDINGUNGEN
1.Beschaffenheit des Mietgegenstands
Der Vermieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem und vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen
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2.Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, zu prüfen, ob sich der Anhänger in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet oder ob er Beschädigungen oder Mängel aufweist und diese dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Spann- und Zurrgurte auf Risse, Einkerbungen, Schnitte und Beschädigungen zu prüfen.
Der Vermieter haftet nicht für Folgen beschädigter Spanngurte. Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen. Die entsprechende Nutzlast ist auf der Webseite www.trailer-2-rent.de in der Produktbeschreibung oder dem Fahrzeugschein zu entnehmen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs-und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen einzusetzen. Weiter obliegt es dem Mieter, sich bei seinem Personal zu versichern, dass der Umgang mit dem angemieteten Mietgegenstand bekannt ist und unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wird. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen. Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Mietgegenstandeinräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten. Der Mieter hat den Anhänger in einem sauberen Zustand zurückzugeben.
3.Haftung, Gewährleistung, Versicherung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsache entstehen. Seinem Verschulden steht das seiner Gehilfen, Lehrlinge und sonstigen Beauftragten gleich. Schäden hat er dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, sich jeder Zeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Sache zu überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.
PKW-Anhänger sind haftpflichtversichert (Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge) und für den Mietgebrauch ordnungsgemäß zugelassen. Tritt ein Schadensfall während der Mietzeit ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben, unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Ausmaßes der Beschädigung. Im Falle eines eintretenden Totalverlusts, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschädigung in Höhe des Zeitwerts für den in Verlust geratenen Mietgegenstand zu leisten. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
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4.Zahlung:
Die Zahlung ist im Voraus bar oder auf elektronischem Wege zu leisten.
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5.Rückgabe
Bis Ende der auf der Webseite gebuchten Mietzeit hat der Mieter die Mietgegenstände am vereinbarten Übergabeort zu übergeben. Die Rückgabe kann auch unpersönlich erfolgen, sofern der Mieter sich für diese Option entscheidet. Informationen und Anleitung zum Rückgabeort werden in diesem Fall vom Vermieter vorab per Email übermittelt.
Der Mieter verpflichtet sich im Falle einer kontaktlosen Übergabe, nach Abstellen des Anhängers, eine Bilddokumentation (Bild Vorder- und Rückseite) des Anhänger durchzuführen und diese dem Vermieter zuzusenden.
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6.Sonstiges:
Die zu vermietenden Fahrzeuge verfügen über einen Sender und können während des Mietvorgangs mittels Mobilfunknetz erfasst und lokalisiert werden. Dies ist dem Vermieter nur in begründeten Fällen (Ablauf des Mietzeitraums, gemeldeter Verkehrsunfall etc.) gestattet.
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